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   VGH Baden-Württemberg, 28.02.2013 - 12 S 1527/12   

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VGH Baden-Württemberg, 28.02.2013 - 12 S 1527/12 (https://dejure.org/2013,6818)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 28.02.2013 - 12 S 1527/12 (https://dejure.org/2013,6818)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 28. Februar 2013 - 12 S 1527/12 (https://dejure.org/2013,6818)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Rechtliche Ausgestaltung der Gewährung von Ausbildungsförderung für den Besuch eines Berufskollegs für Praktikantinnen und Praktikanten im ersten Jahr der Erzieherausbildung

  • ra.de
  • Justiz Baden-Württemberg

    § 2 Abs 1 S 1 Nr 1 BAföG, § 2 Abs 1 S 1 Nr 2 BAföG, § 2 Abs 1a S 1 Nr 1 BAföG
    Zumutbare Ausbildungsstätte im Sinne von § 2 Abs 1a S 1 Nr 1 BAföG

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Rechtliche Ausgestaltung der Gewährung von Ausbildungsförderung für den Besuch eines Berufskollegs für Praktikantinnen und Praktikanten im ersten Jahr der Erzieherausbildung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DÖV 2013, 571 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (7)

  • VG Stuttgart, 08.03.2012 - 11 K 3736/11

    Ausbildungsförderung für Besuch eines Berufskollegs - hier: zumutbare

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 28.02.2013 - 12 S 1527/12
    Die Berufung des Beklagten gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Stuttgart vom 08. März 2012 - 11 K 3736/11 - wird zurückgewiesen.

    Mit Urteil vom 08.03.2012 - 11 K 3736/11 - hob das Verwaltungsgericht Stuttgart den angegriffenen Bescheid des Beklagten vom 12.04.2011 sowie den Widerspruchsbescheid des Regierungspräsidiums Stuttgart vom 14.09.2011 auf und verpflichtete den Beklagten, der Klägerin antragsgemäß Ausbildungsförderung für den Besuch des einjährigen Berufskollegs für Praktikantinnen an der Evangelischen Fachschule für Sozialpädagogik in R... in gesetzlicher Höhe zu gewähren.

    das Urteil des Verwaltungsgerichts Stuttgart vom 08. März 2012 - 11 K 3736/11 - zu ändern und die Klage abzuweisen.

  • VG Dresden, 16.08.2011 - 5 L 409/11
    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 28.02.2013 - 12 S 1527/12
    Ein wesentlicher Unterschied, der zu einer Verneinung des Merkmals der entsprechenden Ausbildungsstätte führt, liegt etwa auch dann vor, wenn für eine Ausbildungsstätte strengere Zugangsvoraussetzungen bestehen (vgl. etwa Bayerischer VGH, Beschluss vom 05.12.2012 - 12 BV 11.1377 - juris sowie zusammenfassend VG Dresden, Beschluss vom 16.08.2011 - 5 L 409/11 -, juris).
  • BVerwG, 14.12.1978 - 5 C 49.77

    Auszubildender - Wohnung bei Eltern - Auswärtige Unterbringung - Erreichbare

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 28.02.2013 - 12 S 1527/12
    Andere, insbesondere soziale Gründe, die auf das Ausbildungsverhältnis nur mittelbar einwirken, sind nicht berücksichtigungsfähig (vgl. BVerwG, Urteil vom 14.12.1978 - V C 49.77 -, BVerwGE 57, 198 = FamRZ 1979, 540; OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 20.03.2012 - 12 A 1898/11 - juris; Rothe/Blanke, Bundesausbildungsförderungsgesetz, Komm., § 2 BAföG RdNr. 16.2 ff. und § 12 BAföG a.F. Nr. 24 und 24.1; Ramsauer/Stallbaum/Sternal, Bundesausbildungsförderungsgesetz, Komm., 4. Aufl., § 2 RdNr. 57; BAföGVwV 2001 Nr. 2.1a.15).
  • VG Sigmaringen, 26.01.2011 - 1 K 16/11

    Berufskolleg für Praktikantinnen und Praktikanten in Baden-Württemberg als

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 28.02.2013 - 12 S 1527/12
    Die von der Klägerin angestrebte Ausbildung stellt sich in den ersten drei Jahren danach so dar, dass sie gehalten ist, zwei voneinander zu unterscheidende Fachschulen zu besuchen, die auch nach § 2 Abs. 1 BAföG förderungsrechtlich zu differenzieren sind (vgl. dazu auch VG Sigmaringen, Beschluss vom 26.01.2011 - 1 K 16/11 - BeckRS 2011, 46780).
  • VGH Baden-Württemberg, 02.07.1990 - 7 S 2242/89

    Ausbildungsförderung - Fachschule - Ausbildung zum "Staatlich anerkannten

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 28.02.2013 - 12 S 1527/12
    Entsprechend diesen Vorgaben geht der Senat in dem vorliegenden Fall davon aus, dass sich die eigentlichen Fachschulausbildungen an den hier in Rede stehenden Schulen in R... und N... (2. und 3. Jahr der Erzieherausbildung) zwar nicht wegen der konfessionellen Ausrichtung der Schule in R... (vgl. zu dieser Problematik bereits VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 02.07.1990 - 7 S 2242/89 - juris), wohl aber wegen der dortigen besonderen Schwerpunktsetzung im Bereich der Integrationspädagogik, wie dies insbesondere von der Leiterin der Evangelischen Fachschule für Sozialpädagogik R... mit an das Verwaltungsgericht gerichtetem Schreiben vom 19.04.2011 erläutert worden ist, nicht entsprechen (vgl. insoweit bereits den Beschluss des Senats vom 11.03.2008 - 12 S 2500/06 -, welcher ebenfalls die Evangelische Fachschule für Sozialpädagogik in R... betraf).
  • VGH Baden-Württemberg, 11.06.2003 - 7 S 2098/02

    Ausbildung - Visagistin - Förderungsfähigkeit verneint

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 28.02.2013 - 12 S 1527/12
    Denn in diesen Fällen haben die Eltern wegen der notwendigen auswärtigen Unterbringung besonders hohe Ausbildungskosten zu tragen (vgl. VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 11.06.2003 - 7 S 2098/02 - und Beschluss vom 11.03.2008 - 12 S 2500/06 -).
  • VGH Bayern, 05.12.2012 - 12 BV 11.1377

    Ausbildungsförderungsrecht Voraussetzungen des Schüler-BAföG bei auswärtiger

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 28.02.2013 - 12 S 1527/12
    Ein wesentlicher Unterschied, der zu einer Verneinung des Merkmals der entsprechenden Ausbildungsstätte führt, liegt etwa auch dann vor, wenn für eine Ausbildungsstätte strengere Zugangsvoraussetzungen bestehen (vgl. etwa Bayerischer VGH, Beschluss vom 05.12.2012 - 12 BV 11.1377 - juris sowie zusammenfassend VG Dresden, Beschluss vom 16.08.2011 - 5 L 409/11 -, juris).
  • VGH Baden-Württemberg, 04.04.2017 - 12 S 2630/15

    Ausbildungsförderung für den Besuch des 10. Schuljahres eines auswärtigen

    25 aa) Eine entsprechende Ausbildungsstätte ist vorhanden, wenn die von der Wohnung der Eltern aus erreichbare Ausbildungsstätte nach Lehrstoff (Inhalt), Schulstruktur und Bildungsgang zu dem angestrebten Ausbildungs- und Erziehungsziel (Abschluss) führt (vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 20.09.1996 - 5 B 177.95 - juris, und vom 11.07.1986 - 5 B 28.86 - Buchholz 436.36 § 68 BAföG Nr. 3, Urteile vom 21.06.1990 - 5 C 3.88 - NVwZ-RR 1990, 611, vom 12.02.1981 - 5 C 43.79 - DVBl. 1982, 256, vom 31.03.1980 - 5 C 41.78 - Buchholz 436.36 § 12 BAföG Nr. 10, und vom 16.12.1976 - V C 43.75 - BVerwGE 51, 354; VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 28.02.2013 - 12 S 1527/12 - juris; OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 03.05.2016 - 12 A 1739/14 - juris; Bayerischer VGH, Beschluss vom 18.05.2015 - 12 ZB 14.2860 - juris; Sächsisches OVG, Urteil vom 18.06.2014 - 1 A 63/11 - NVwZ-RR 2015, 108; Pesch, in: Ramsauer/Stallbaum, BAföG, 6. Aufl., 2016, § 2 Rn. 61; …

    Bei der Beurteilung der Frage, wann eine allgemeinbildende Schule nicht mehr als entsprechende zumutbare Ausbildungsstätte anzusehen ist, ist zunächst zu berücksichtigen, dass sich § 2 Abs. 1a Satz 1 Nr. 1 BAföG an der Unterhaltsbelastung der Eltern orientiert und davon ausgeht, dass die Ausbildungsfinanzierung bis zum Abschluss der allgemeinen Bildung originäre Aufgabe der Eltern ist (Senatsurteil vom 28.02.2013 - 12 S 1527/12 - juris; Pesch, in: Ramsauer/Stallbaum, BAföG, 6. Aufl., 2016, § 2 Rn. 52; Fischer, in: Rothe/Blanke, BAföG, 5. Aufl., § 2 Rn. 14, Stand Mai 2014).

    Denn in diesen Ausnahmefällen haben die Eltern wegen der notwendigen auswärtigen Unterbringung besonders hohe Ausbildungskosten zu tragen (Senatsurteil vom 28.02.2013 - 12 S 1527/12 - juris; Senatsbeschluss vom 11.03.2006 - 12 S 2500/06 - Pesch, in: Ramsauer/Stallbaum, BAföG, 6. Aufl., 2016, § 2 Rn. 52).

    Bei der Beurteilung der Frage, ob ausnahmsweise der Besuch einer auswärtigen Schule förderungswürdig ist, muss zudem der jeder Förderung der Ausbildung nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz immanente Zweck berücksichtigt werden, einem (bedürftigen) Auszubildenden die Chance zum Erreichen des angestrebten Ausbildungsziels zu bieten (Senatsurteil vom 28.02.2013 - 12 S 1527/12 - juris).

    Mit diesem Gesetzeszweck unvereinbar wäre die Versagung der Förderung, wenn die Verweisung des Auszubildenden an eine von der elterlichen Wohnung aus erreichbare Ausbildungsstätte zu einer wesentlichen Beeinträchtigung der Ausbildung führen würde (Senatsurteil vom 28.02.2013 - 12 S 1527/12 - juris).

    Allerdings können insoweit ausschließlich Gründe, die in einem wesensmäßigen Zusammenhang mit der Ausbildung selbst stehen, von Relevanz sein (Senatsurteil vom 28.02.2013 - 12 S 1527/12 - juris).

    Gymnasien sind verschiedenen Typs und damit nicht einander entsprechende Ausbildungsstätten, wenn sie unterschiedliche Aufnahmevoraussetzungen haben (vgl. Senatsurteil vom 28.02.2013 - 12 S 1527/12 - juris; VG Göttingen, Urteil vom 24.03.2015 - 2 A 780/13 - juris).

  • VGH Baden-Württemberg, 27.09.2017 - 12 S 1085/17

    Zur Frage des zumutbaren Zeitaufwandes zum Erreichen einer Ausbildungsstätte.

    Eine entsprechende Ausbildungsstätte ist vorhanden, wenn die von der Wohnung der Eltern aus erreichbare Ausbildungsstätte nach Lehrstoff (Inhalt), Schulstruktur und Bildungsgang zu dem angestrebten Ausbildungs- und Erziehungsziel (Abschluss) führt (vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 20.09.1996 - 5 B 177.95 - juris, und vom 11.07.1986 - 5 B 28.86 - Buchholz 436.36 § 68 BAföG Nr. 3, Urteile vom 21.06.1990 - 5 C 3.88 - NVwZ-RR 1990, 611, vom 12.02.1981 - 5 C 43.79 - DVBl. 1982, 256, vom 31.03.1980 - 5 C 41.78 - Buchholz 436.36 § 12 BAföG Nr. 10, und vom 16.12.1976 - V C 43.75 - BVerwGE 51, 354; Senatsurteile vom 04.04.2017 - 12 S 2630/15 - juris Rn. 25, und vom 28.02.2013 - 12 S 1527/12 - juris; OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 03.05.2016 - 12 A 1739/14 - juris; Bayerischer VGH, Beschluss vom 18.05.2015 - 12 ZB 14.2860 - juris; Sächsisches OVG, Urteil vom 18.06.2014 - 1 A 63/11 - NVwZ-RR 2015, 108; Fischer, in: Rothe/Blanke, BAföG, 5. Aufl., § 2 Rn. 16.2, Stand März 2010; Pesch, in: Ramsauer/Stallbaum, BAföG, 6. Aufl., 2016, § 2 Rn. 61; …

    Bei der Beurteilung der Frage, wann eine Berufsfachschule nicht mehr als entsprechende Ausbildungsstätte anzusehen ist, ist zunächst zu berücksichtigen, dass sich § 2 Abs. 1a Satz 1 Nr. 1 BAföG an der Unterhaltsbelastung der Eltern orientiert und davon ausgeht, dass die Ausbildungsfinanzierung bis zum Abschluss der allgemeinen Bildung originäre Aufgabe der Eltern ist (Senatsurteil vom 28.02.2013 - 12 S 1527/12 - juris; Pesch, in: Ramsauer/Stallbaum, BAföG, 6. Aufl., 2016, § 2 Rn. 52; Fischer, in: Rothe/Blanke, BAföG, 5. Aufl., § 2 Rn. 14, Stand Mai 2014).

    Denn in diesen Ausnahmefällen haben die Eltern wegen der notwendigen auswärtigen Unterbringung besonders hohe Ausbildungskosten zu tragen (Senatsurteil vom 28.02.2013 - 12 S 1527/12 - juris; Senatsbeschluss vom 11.03.2006 - 12 S 2500/06 - Pesch, in: Ramsauer/Stallbaum, BAföG, 6. Aufl., 2016, § 2 Rn. 52).

    Bei der Beurteilung der Frage, ob ausnahmsweise der Besuch einer auswärtigen Schule förderungswürdig ist, muss zudem der jeder Förderung der Ausbildung nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz immanente Zweck berücksichtigt werden, einem (bedürftigen) Auszubildenden die Chance zum Erreichen des angestrebten Ausbildungsziels zu bieten (Senatsurteil vom 28.02.2013 - 12 S 1527/12 - juris).

    Mit diesem Gesetzeszweck unvereinbar wäre die Versagung der Förderung, wenn die Verweisung des Auszubildenden an eine von der elterlichen Wohnung aus erreichbare Ausbildungsstätte zu einer wesentlichen Beeinträchtigung der Ausbildung führen würde (Senatsurteil vom 28.02.2013 - 12 S 1527/12 - juris).

    Im Übrigen werden wesentliche, beachtliche Unterschiede zwischen zwei Ausbildungsstätten bereits dann gesehen, wenn die Ausrichtung des Auszubildenden an einem bestimmten ausbildungsbezogenen Umstand objektiv sinnvoll erscheint (Senatsurteil vom 28.02.2013 - 12 S 1527/12 - juris; Bayerischer VGH, Beschluss vom 18.05.2015 - 12 ZB 14.2860 - juris mit Verweis auf BVerwG, Urteil vom 21.06.1990 - 5 C 3.88 - NVwZ-RR 1990, 611), solange dieser Teil des in Rede stehenden Ausbildungsgangs - hier der Erwerb der Mittleren Reife - ist.

  • VGH Baden-Württemberg, 18.04.2018 - 12 S 1098/17

    Ausbildungsförderung für Besuch des 11. Schuljahres; zumutbare Ausbildungsstätte

    Gymnasien sind verschiedenen Typs und damit nicht einander entsprechende Ausbildungsstätten, wenn sie unterschiedliche Aufnahmevoraussetzungen haben (vgl. Senatsurteil vom 28.02.2013 - 12 S 1527/12 - juris Rn. 37; VG Göttingen, Urteil vom 24.03.2015 - 2 A 780/13 - juris).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 25.09.2023 - 12 A 1659/21

    Erstausbildung; Auslandsausbildung; institutionelle Gleichwertigkeit;

    vgl. Sächs. OVG, Beschluss vom 2. Dezember 2021 - 6 D 49/21 -, juris Rn. 4, und Urteil vom 5. Dezember 2012 - 1 A 166/09 -, juris Rn. 18; VGH Bad.-Württ., Urteil vom 28. Februar 2013- 12 S 1527/12 -, juris Rn. 46.
  • VGH Baden-Württemberg, 09.02.2017 - 12 S 2568/15

    Zur Bewilligung von Ausbildungsförderung für den Besuch eines kaufmännischen

    Diese wiederum werden durch die jeweiligen Ausbildungsbestimmungen (vgl. dazu Urteil des Senats vom 28.02.2013 - 12 S 1527/12 - juris; OVG Niedersachsen, Beschluss vom 25.07.2014 - 4 LA 16/14 - juris), vorliegend die KfmBerKollAPV BW vom 24.04.1995, konkretisiert.
  • OVG Sachsen, 21.09.2022 - 5 A 980/19

    Überprüfungsverfahren; entsprechende Ausbildungsstätte; Zusatzausbildung

    Ob und inwieweit ein Schulträger möglicherweise gegen geltende schulrechtliche Vorgaben verstößt, ist nicht Gegenstand der ausbildungsförderrechtlichen Entsprechensprüfung nach § 2 Abs. 1a Satz 1 Nr. 1 BAföG (VGH BW, Urt. v. 28. Februar 2013 - 12 S 1527/12 -, juris Rn. 46).
  • VG Göttingen, 24.03.2015 - 2 A 780/13

    Aufnahmevoraussetzungen; unterschiedliche Aufnahmevoraussetzungen;

    Gymnasien sind u.a. dann verschiedenen Typs, wenn sie unterschiedliche Aufnahmevoraussetzungen aufweisen (a.a.O.; dieser Gedanke liegt auch VGH Mannheim, Urteil vom 28. Februar 2013 - 12 S 1527/12 -, juris Rn. 37, und VG Dresden, Beschluss vom 16. August 2011 - 5 L 409/11 -, juris Rn. 27 - strengere Aufnahmevoraussetzungen einer Sportmittelschule im Vergleich zu einer "gewöhnlichen" Mittelschule - zugrunde).
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